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Führerschein Klassen:
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Auch beim Führerschein hat sich einiges verändert, und ist zum Teil noch unübersichtlicher geworden.
Die gravierendste Änderungen ist folgende:
- Bei der Führerscheinklasse 3 wurde die Grenze von 7,5 t auf 3,5 t herabgesetzt. Dies betrifft aber nur Personen welche Ihren FS neu machen. Besitzer der FS Kl. 3 genießen Bestandsschutz und können auch
weiterhin ohne zusätzliche Prüfung Fahrzeuge bis 7,5 t führen.
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Die Führerscheinklassen im Überblick:
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Klasse A
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Krafträder mit und ohne Beiwagen über 50 ccm oder 45 km/h (2Jahre befristet auf Krafträder mit weniger als 25 kW)
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Alte Klassen Kl. 1, 1a
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Klasse A 1
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Krafträder mit und ohne Beiwagen unter 125 ccm und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit unter 80 km/h (Leichtkrafträder)
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Kl. 1b
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Klasse B
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Kraftwagen bis zu 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger bis max 750 kg, Gesamtgewicht der Kombination Fahrzeug + Hänger max 3,5 t
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Kl. 2, 3
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Klasse BE
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Fahrzeug der Kl. B und Anhänger bis 750 kg mit einer Gesamtmasse über 3,5 t
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Kl. 2, 3
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Klasse C
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Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger bis max 750 kg
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Kl. 2
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Klasse C 1
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Kraftwagen über 3,5 t aber unter 7,5 t Gesamtgewicht
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Kl. 2, 3
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Klasse CE
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LKW über 7,5 t mit Anhänger über 7,5 t
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Kl 2
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Klasse D
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Omnibus mit mehr als 16 Sitzplätzen mit Anhänger über 750 kg
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Kl. 2 mit Personenbeförderung
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Klasse D 1
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Omnibus mit weniger als 16 Sitzplätzen mit Anhänger unter 750 kg
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Kl. 3 mit Personenbeförderung
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Klasse M
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Moped unter 50 km/h und bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
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Kl. 4
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Klasse T
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land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschienen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit über 32 km/h, in Verbindung mit Anhänger jedoch nur bis max. 40 km/h
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Kl. 2
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Alle Angaben ohne Gewähr!
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