Führerschein Klassen:

Auch beim Führerschein hat sich einiges verändert, und ist zum Teil noch unübersichtlicher geworden.

Die gravierendste Änderungen ist folgende:

  • Bei der Führerscheinklasse 3 wurde die Grenze von 7,5 t auf 3,5 t herabgesetzt. Dies betrifft aber nur Personen welche Ihren FS neu machen. Besitzer der FS Kl. 3 genießen Bestandsschutz und können auch weiterhin ohne zusätzliche Prüfung Fahrzeuge bis 7,5 t führen.

Die Führerscheinklassen im Überblick:

 

Klasse A

Krafträder mit und ohne Beiwagen über 50 ccm oder 45 km/h
(2Jahre befristet auf Krafträder mit weniger als 25 kW)

Alte Klassen
Kl. 1, 1a

Klasse A 1

Krafträder mit und ohne Beiwagen unter 125 ccm und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit unter 80 km/h (Leichtkrafträder)

Kl. 1b

Klasse B

Kraftwagen bis zu 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger bis max 750 kg, Gesamtgewicht der Kombination Fahrzeug + Hänger max 3,5 t

Kl. 2, 3

Klasse BE

Fahrzeug der Kl. B und Anhänger bis 750 kg mit einer Gesamtmasse über 3,5 t

Kl. 2, 3

Klasse C

Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger bis max 750 kg

Kl. 2

Klasse C 1

Kraftwagen über 3,5 t aber unter 7,5 t Gesamtgewicht

Kl. 2, 3

Klasse CE

LKW über 7,5 t mit Anhänger über 7,5 t

Kl 2

Klasse D

Omnibus mit mehr als 16 Sitzplätzen mit Anhänger über 750 kg

Kl. 2 mit
Personenbeförderung

Klasse D 1

Omnibus mit weniger als 16 Sitzplätzen mit Anhänger unter 750 kg

Kl. 3 mit
Personenbeförderung

Klasse M

Moped unter 50 km/h und bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h

Kl. 4

Klasse T

land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschienen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit über 32 km/h, in Verbindung mit Anhänger jedoch nur bis max. 40 km/h

Kl. 2

Alle Angaben ohne Gewähr!

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