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Seit 1998 sind die roten Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch Kurzzeitkennzeichen abgelöst wurden. Wofür dürfen Kurzzeitkennzeichen verwendet werden?
- Prüfungsfahrten
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
Wo sind sie erhältlich?
- Bei jeder Zulassungsstelle
Welche Unterlagen sind bei der Zulassungsstelle vorzulegen?
- Versicherungsdoppelkarte für Kurzzeitkennzeichen
- Personalausweis oder Reisepaß
- evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers
Welche Kosten fallen an?
- 20,- DM Gebühr bei der Zulassungsstelle
- ca. 20,- DM beim Schilderdienst
- Versicherung für 5 Tage
Sonstiges:
- Die Gültigkeit dieses Kennzeichens beträgt max. 5 Tage. Das Ende der Gültigkeit ist auf dem Rand des Kennzeichens angegeben. Das Kennzeichen auf dem Bild oben würde am 20.10.01 ablaufen
- Nach Ablauf der Gültigkeit muß das Kennzeichen nicht mehr zurück gegeben werden sonder kann vernichtet werden.
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