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Kurzzeitkennzeichen

 

Seit 1998 sind die roten Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch Kurzzeitkennzeichen abgelöst wurden.
Wofür dürfen Kurzzeitkennzeichen verwendet werden?

  • Prüfungsfahrten
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten

Wo sind sie erhältlich?

  • Bei jeder Zulassungsstelle

Welche Unterlagen sind bei der Zulassungsstelle vorzulegen?

  • Versicherungsdoppelkarte für Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepaß
  • evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers

Welche Kosten fallen an?

  • 20,- DM Gebühr bei der Zulassungsstelle
  • ca. 20,- DM beim Schilderdienst
  • Versicherung für 5 Tage

Sonstiges:

  • Die Gültigkeit dieses Kennzeichens beträgt max. 5 Tage. Das Ende der Gültigkeit ist auf dem Rand des Kennzeichens angegeben. Das Kennzeichen auf dem Bild oben würde am  20.10.01 ablaufen
  • Nach Ablauf der Gültigkeit muß das Kennzeichen nicht mehr zurück gegeben werden sonder kann vernichtet werden.